Projektbeispiele
Projektbeispiele
Die folgenden Projektbeispiele sollen Anregungen geben, um eigene Projekte zum Thema „Menschenrechte in Vergangenheit und Gegenwart“ zu entwickeln. Diese sind lediglich als Bausteine geförderter Projekte anzusehen.
„Meinung m(M)acht Vielfalt“
Im Mittelpunkt des Projektes steht das in Artikel 19 festgehaltene Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit. Die Jugendlichen können die Unterdrückung der Meinungsfreiheit in ihren Ländern zur Zeit des Nationalsozialismus oder Stalinismus untersuchen oder fragen danach, ob dieses Menschenrecht heute eingehalten wird. Dabei untersuchen sie, wann und warum Meinungsfreiheit an ihre Grenzen stößt. Dabei können die Jugendlichen die Rolle kritischer Journalist/innen in ihrer Projektarbeit in den Blick nehmen und Vertreter/innen von Medien und Menschenrechtsorganisationen interviewen. Sie dokumentieren die Ergebnisse in einem Video, das im Internet zu sehen ist und in den regionalen Fernsehsendern ausgestrahlt wird.
„Ware Mensch“
Im Artikel 4 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird gefordert, dass niemand in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden darf. Jugendliche können entweder die Hintergründe von Zwangsarbeit während des Zweiten Weltkriegs und die Situation von Zwangsarbeitern untersuchen oder das heute aktuelle Phänomen des kriminellen Menschenhandels – etwa zwischen den Ländern Mittel- und Osteuropas und Deutschland. Die Erkenntnisse, Eindrücke und Ergebnisse ihres Projektes verarbeiten die Jugendlichen in einer szenischen Collage, die sich mit der schwierigen Situation der Opfer auseinandersetzt, und im städtischen Theater aufgeführt wird.
„Das Recht auf Eheschließung und Familie“
Ausgehend von Artikel 2 und Artikel 16 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte untersuchen Jugendliche die Situation von homosexuell lebenden Menschen in ihren Ländern und hinterfragen, ob der Grundsatz freier und gleicher Menschen in ihren Herkunftsländern in Bezug auf die sexuelle Orientierung umgesetzt wird. Sie befragen dafür Betroffene in ihren Heimatländern, ob sie z. B. Familien gründen und Kinder adoptieren dürfen, sowie Organisationen, die sich in ihren Ländern für die Rechte von Schwulen und Lesben einsetzen. Ihre Ergebnisse dokumentieren die Jugendlichen auf Ausstellungstafeln, die als Wanderausstellung an verschiedenen Orten in den beteiligten Ländern über die Diskriminierung oder die Rechte Homosexueller heute Auskunft gibt.
„Gleiche Rechte für das ‚fahrende Volk’?“
Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte schreibt das Recht fest, sich innerhalb eines Landes frei zu bewegen und das Land zu verlassen, ungeachtet der „Rasse“, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung. Am Beispiel der Sinti und Roma können Jugendliche in einem historischen Projektzugang die Umstände von Zwangsansiedlungen und -umsiedlungen dieser Bevölkerungsgruppe nach dem Zweiten Weltkrieg untersuchen. Sie befragen Zeitzeugen, die von Zwangsansiedlungen betroffen waren oder diese als Betroffene miterlebt haben und erforschen, welchen Einfluss diese Ereignisse auf die jeweiligen Familiengeschichten hatten. Ausgehend davon vergleichen die Jugendlichen die Situation der Sinti und Roma in den am Projekt beteiligten Ländern und treffen sich mit deren Vereinen oder Verbänden. Ihre Ergebnisse halten die Projektteilnehmer in einer Fotodokumentation oder in einem Theaterstück fest.
„Festung Europa?“
Artikel 14 der Menschenrechtserklärung besagt, dass jeder das Recht hat, vor Verfolgung in anderen Ländern Asyl zu suchen und zu genießen. In einem grenzüberschreitenden Projekt untersuchen Jugendliche die Asylpolitik ihrer Heimatländer und fragen danach, ob und warum das Recht auf Asyl eingeschränkt wird. Dazu suchen die Jugendlichen das Gespräch mit Nichtregierungsorganisationen und Verbänden, die sich mit dem Thema Asyl in den am Projekt beteiligten Ländern beschäftigen. In einer historischen Perspektive können Jugendliche beispielsweise die Geschichte jüdischer Familien untersuchen, die vor der Verfolgung durch die Nationalsozialisten in andere Länder flüchteten. Sie reflektieren dabei auch die Erscheinungsformen von Antisemitismus gestern und heute. Die Ergebnisse ihrer Untersuchungen fassen die Jugendlichen auf einer mehrsprachigen Projekthomepage zusammen und verlinken diese auch mit Webseiten von Organisationen, die sich für Asylbewerber einsetzen.
„Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen“
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gibt es keine Bestimmungen, die sich mit den spezifischen Rechten von behinderten Menschen auseinandersetzen. Sie wurden erst im Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 festgeschrieben. In einem gemeinsamen Projekt beschäftigen sich Jugendliche mit der Frage, ob und wie diese Rechte in ihren Heimatländern verwirklicht werden. Sie befragen dafür Menschen mit Behinderungen und Vertreter/innen von Verbänden, wie sie ihre Rechte durchsetzen können. Projektpartnerschaften, die sich dem Thema historisch nähern wollen, können sich mit dem Schicksal von behinderten Menschen während der Zeit des Nationalsozialismus oder/ und in kommunistischen Diktaturen beschäftigen. Die Ergebnisse können in einem Theaterstück dargestellt werden, das auch in einem Video aufgenommen wird.
„Menschenrechte in der Schule?“
Der Anspruch, dass die Schule ein Ort der Anerkennung der Menschenwürde ist, kann durch Projekte eingefordert werden. Ausgehend von der Kinderrechtskonvention und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem im Artikel 26 bestimmten Recht auf Bildung und dem in Artikel 21 festgelegten Recht auf Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten, entwickeln Jugendliche in einem gemeinsamen Projekt eine demokratische Schulkultur, die an den Kinder- und Menschenrechten orientiert ist. Sie verhandeln demokratische Handelns- und Verhaltensregeln für ihre Schule gemäß dem UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes, das 1990 in Kraft trat. Am Ende des Projektes steht eine Schulverfassung, die an beiden Partnerschulen von Lehrern und Schülern unterschrieben wird. Als Projektprodukt erstellen die Schüler/innen einen Videoclip, in dem Schüler und Lehrer die ausgehandelten Regeln vorstellen.
„Die Gedanken sind frei…“
Ausgehend von Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in dem das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit festgeschrieben ist, untersuchen Jugendliche in einem gemeinsamen Projekt die Verwirklichung des Rechts auf Religionsfreiheit in ihren Ländern. Sie diskutieren mit Gleichaltrigen und Vertreter/innen der Religionsgemeinschaften über die Beziehung zwischen Religionen und Feindbildern sowie die aktuellen Herausforderungen für ein friedliches Zusammenleben. Als Ergebnis fertigen die Schüler/innen ein Radiofeature an, das im Regionalradio gesendet wird.

